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Verordnung vom Facharzt (Kinderheilkunde/HNO/Kieferorthopädie/Neurologie/…)
Um eine Refundierung zu erhalten, müssen Sie die Verordnung vor Behandlungsbeginn von der Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen.
- Terminvereinbarung
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Bezahlmodus
Sie zahlen jede Therapiestunde direkt bei mir, dies ist in Bar oder per Überweisung möglich.
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Kostenrückerstattung
Dazu reichen Sie nach Abschluss des Therapieblocks die Gesamthonorarnote mit der chefärztlich bewilligten Verordnung bei der Krankenkasse ein. Je nach Krankenkasse erhalten Sie zwischen 50 – 80% zurück (Wahllogopädin).
Kosten
- T1 (30 Minuten) 45€
- T2 (45 Minuten) 68€
- T3 (60 Minuten) 90€
- T5 (zusätzlich Hausbesuch, auch in Pflegeheimen ) 30€ → nur im 13. und angrenzenden 23. Bezirk!
Darin enthalten sind reine Therapiezeit, sowie Vor- und Nachbereitung meinerseits. Die Tarife richten sich nach den Empfehlungen des Berufsverbandes „logopädieaustria“.
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Absagemodalitäten
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, ihn einen Tag vorher abzusagen. Ich verrechne ihn sonst mit 50% des vereinbarten Tarifs.